IMPRESSUM + AGBs
Inhaltlich verantwortlich nach §5 TMG:
Susanne Maetzke
Natur und Sport, Training Rücken, Entspannung, Wandern, Ponyreiten, Personaltraining, Sportevents
Dülmener Str. 37
48163 Münster
Tel. 0157 36253658
Email: info@natur-und-sport.com
Steuer Nr. 5336/5131/2666
Berufs-Haftpflichtversicherung bei der Trainerversorgung e.V.
Versicherungsscheinnr. 011-64350
Versicherer:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Versicherungssumme: 3.000.000,00 Euro
Geltungsbereich: Weltweit, in USA und Canada 10.000 Euro Selbstbeteiligung bei Personenschäden
Fotografien:
Unsplash —-
Photobello (Haltern); Ernst-Georg Emde (Mannheim), Verena Roschka (Münster), Susanne Maetzke
Haftungsausschluß:
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Copyright:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen von Natur-und-Sport/Susanne Maetzke, genannt Veranstalterin.
2. Die Veranstalterin verpflichtet sich dem Trainer Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
3. Die von der Veranstalterin angebotenen Veranstaltungen unterscheiden sich in Kurse, Workshops, Events, Personaltraining und Seminare. Sie werden als Veranstaltung bezeichnet und im Detail im Angebot benannt und beschrieben.
4. Die in Vertragsform angebotenen Veranstaltung ist eine Dienstleistung. Sie enthält keine Zusage über die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Es handelt sich ausschließlich um präventive und informative Veranstaltungen. Die Veranstalterin schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten gesundheitlichen, informativen oder wirtschaftlichen Ergebnisses.
5. Die von der Veranstalterin erhobenen Teilnehmergebühren werden als Gebühren bezeichnet.
II. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages, Zahlung der Kursgebühren
1. Der Besuch von Veranstaltungen ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Ist bei Vorträgen und Sonderveranstaltungen, bei denen keine Anmeldung erforderlich ist, ergibt sich dies aus den Veranstaltungsbeschreibungen.
2. Sie können sich für eine Veranstaltung online auf dem Formular der Homepage der Veranstalterin von www.natur-und-sport.com anmelden. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, für die gesonderte Anmeldemodalitäten gelten (die Angaben hierzu finden Sie in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen).
3. Ihre Anmeldung wird Ihnen per E-Mail bestätigt. Damit wird die Anmeldung verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühren. Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie erhalten eine Rechnung per E-Mail.
4. Die zu zahlenden Gebühren werden auf der Homepage der Veranstalterin abgedruckt. Für Unterrichtsmaterialen fallen ggf. zusätzliche Kosten an.
5. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt vorab durch Überweisung. Die Gebühren sind dann zum genannten Fälligkeitstermin auf das Konto der Veranstalterin zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen durch das Mahn- und Vollstreckungsverfahren zusätzliche Kosten.
6. Teilnahmebescheinigungen werden, auf Antrag ausgestellt. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 70 %) an der Veranstaltung. Sie werden kostenfrei auf Wunsch am Ende der Veranstaltung übergeben. Sie kosten 5 € bei nachträglicher Übersendung per E-Mail.
III. Leistungsumfang, Kursabsage und Kürzung der Kursdauer
1. Der Inhalt der Veranstaltungen der Veranstalterin ergibt sich aus
der Beschreibung im gedruckten Programm,
der Veröffentlichung auf der Homepage sowie
Flyern, Newslettern bzw. Informationsblättern, die von der Veranstalterin herausgegeben werden.
2. Mündliche Zusagen oder Beschreibungen sind nicht verbindlich.
3. Die Veranstalterin hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Veranstaltungen abzusagen, wenn
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
die Veranstalterin ausfällt
oder die Durchführung der Veranstaltung aus anderem Gründen unmöglich wird. Sobald der Ausfall feststeht, werden die angemeldeten Teilnehmer/-innen unverzüglich informiert.
4. In diesen Fällen wird die Kursgebühr unter Berücksichtigung der ausgefallenen Stunden anteilig bzw. in voller Höhe erstattet. Eine Barerstattung ist nicht möglich.
5. Aus sachlichem Grund und in zumutbarem Umfang kann die Veranstalterin Ort und Zeitpunkt einer Veranstaltung ändern.
6. Muss eine Veranstaltungseinheit aufgrund von der Veranstalterin nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z. B. wegen Erkrankung der Veranstalterin), kann sie nachgeholt werden bzw. von einer Vertretung durchgeführt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
7. Fahrtkostenentschädigungen bei Veranstaltungsausfall werden von der Veranstalterin nicht gezahlt.
IV. Rücktritt von der Anmeldung, Umbuchung
1. Der Rücktritt der Teilnehmer*in ist ausschließlich schriftlich (E-Mail) und bis zum veröffentlichten Anmeldeschluss bzw. bei Veranstaltungen ohne Anmeldeschluss bis eine Woche vor Kursbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum bei der Veranstalterin. Im Falle von Personaltraining 24 Std. vor Beginn. In diesem Fall ist eine telefonische Information persönlich oder auf AB möglich. Die telefonischen Absagen bedürfen der Bestätigung des Empfangs.
2. Das Nichterscheinen oder Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt beziehungsweise Kündigung des Vertrages und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
3. Bei vorzeitiger Zahlung der Kursgebühren, werden diese abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet. Dafür müssen IBAN und BIC mitgeteilt werden. Barerstattungen sind nicht möglich.
4. Eine ordentliche Kündigung ist für die Dauer der gebuchten Veranstaltung ausgeschlossen. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt und wird im Einzelfall entschieden. Eine Erstattung kann jedoch nur insoweit erfolgen, als die Veranstalterin nicht bereits Verpflichtungen aufgrund der Anmeldung eingegangen ist.
5. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.
6. Werden von dem Teilnehmer*in nicht alle Unterrichts- und Sachleistungen in Anspruch genommen, ist trotzdem die volle Kursgebühr zu zahlen.
7. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, die veröffentliche Beschreibung der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Teilnehmer*in auf den Mangel hinzuweisen und der Veranstalterin innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht das nicht, kann nach Ablauf der Frist der Vertrag aus wichtigem Grund gegenüber der Veranstalterin gekündigt werden.
8. Der Vertrag kann ferner gekündigt werden, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesem Fall wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet.
9. Ein Rücktritt aus zumutbaren organisatorischen Gründen (z. B. Erkrankung oder Wechsel der Leitung der Veranstaltung) ist nicht möglich.
10. Bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien sind unabhängig von der Teilnahme im vollen Umfang zu zahlen.
11. Die Umbuchung von einer Veranstaltung eine andere Veranstaltung ist nur möglich, wenn die Rücktrittsbedingungen eingehalten werden und soweit ein Platz zur Verfügung steht. Bei einer Umbuchung werden bereits bezahlte Kursgebühren für den ursprünglich gebuchten Kurs verrechnet.
V. Unterrichtsräume
1. Die Veranstalterin führt ihre Veranstaltungen Outdoor und zahlreichen fremden Unterrichtsstätten durch. Räume und Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln und die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. In den Veranstaltungsgebäuden darf nicht geraucht werden. Verschmutzungen durch Schuhe, Lebensmittel oder durch persönlich mitgebrachte Gegenstände müssen von den Verursacher*innen beseitigt werden.
2. Für die Outdoor Veranstaltungen gelten die in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem DOSB und dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) formulierten Vereinbarungen in beispielhafter Weise auch wenn die TN kein Mitglied eines Vereins des DOSB sind.
3. Tiere können nur nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin zur Veranstaltung mitgebracht werden. Dies gilt für alle Veranstaltungen.
VI. Ausschluss von der Teilnahme
Die Veranstalterin kann Personen von der Teilnahme an der Veranstaltungen bzw. einzelnen Veranstaltungseinheiten aus den folgenden Gründen ausschließen:
1. Gemeinschaftswidriges oder störendes Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung des Ausschlusses durch die Veranstalterin
2. Ehrverletzung aller Art gegenüber der Veranstalterin
3. Diskriminierung von Personen wegen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, etc.
4. Missbrauch von Veranstaltungen für parteipolitische oder andere Zwecke oder Agitationen aller Art
5. Verstöße gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes.
6. Der Umfang des Ausschlusses liegt im Ermessen der Veranstalterin.
VIII. Haftung
1. Schadensersatzansprüche gegen die Veranstalterin sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin beruht.
2. Abweichend hiervon haftet die Veranstalterin im Falle der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper sowie wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Schadensverursachung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
IX. Urheberrechte
1. Die von der Veranstalterin entwickelten Konzepte, Methoden, Übungen und Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht der Veranstalterin. Sie werden dem Teilnehmer*in ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Teilnehmer*in ist nicht berechtigt, Unterrichtsmaterialien ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verkaufen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Die Veranstalterin behält sich vor, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
2. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen treten sie in Kraft.